KBM Legal führt seine Mandantschaft erstinstanzlich gegen den Betriebsrat der Volkswagen AG zum Sieg. KBM Legal Bauer Sommer PartGmbB Rechtsanwälte Mit dem heutigen Tage steht für das Arbeitsgericht Braunschweig fest, dass die Betriebsratswahl am Stammwerk der Volkswagen AG in Wolfsburg nicht gesetzeskonform ablief. Die Betriebsratswahl wurde für unwirksam erklärt. KBM Legal vertrat neun wahlberechtigten Arbeitnehmer verschiedener Listen. So führt HerrArtikel Lesen

Steffi Dach, Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Nichtzulassung von wahlberechtigten Arbeitnehmern zur Wahl berechtigt grundsätzlich lediglich zur Anfechtung der Wahl und führt nicht zu deren Nichtigkeit. Betriebsratswahlen, die vor dem 18.06.2021 durchgeführt worden sind, werden von den Neuregelungen in § 19 Abs. 3 BetrVG zur Anfechtbarkeit der Wahl bei Unrichtigkeit der Wählerliste nicht erfasst. Beschluss des BAG vom 30.06.2021 – 7Artikel Lesen