Fabian Wilden, Rechtsanwalt Der Betriebsrat hat bei der Entscheidung über die Entsendung seiner Mitglieder zu einer Schulung einen Beurteilungsspielraum, der sich grundsätzlich auch auf das Schulungsformat, d.h. die Durchführung in digitaler Form oder in Präsenz, erstreckt. (Beschluss des BAG vom 07.02.2024 – 7 ABR 8/23; Leitsatz des Verfassers) Bei der Arbeitgeberin, einer Fluggesellschaft, ist tarifvertraglich eine Personalvertre-tung gebildet. Für dieArtikel Lesen