ARAG Recht schnell…
2024-01-10
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Wer schippt und streut, wenn der Räumdienst nicht kommt? +++ Bei vielen Mietshäusern und auch in den meisten Betrieben ist es üblich, den winterlichen Räum- und Streudienst auf Dritte zu übertragen. So weit so gut. Doch die Kontrolle, ob der beauftragte Dienstleister seiner Aufgabe auch nachgekommen ist, verbleibt beim Auftraggeber. So haftet er, wennArtikel Lesen