In der heutigen Arbeitswelt stehen Betriebe vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die (Re-)Integration langfristig erkrankter oder behinderter Mitarbeiter geht. Um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, ist ein strukturiertes und effektives Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unerlässlich. Daher bietet die BSA-Akademie ab sofort zwei neue Lehrgänge in diesem Bereich an! BEM als Pflicht für Arbeitgeber Gemäß § 167 Abs. 2 SGBArtikel Lesen

Steffi Dach, Fachanwältin für Arbeitsrecht Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. (Leitsatz des Gerichtes) Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21 Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn es angemessene mildere Mittel zur Vermeidung oder VerringerungArtikel Lesen

Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben keinen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegen den Arbeitgeber. (Leitsatz der Verfasserin) BAG, Urteil vom 07.09.2021 – 9 AZR 571/20 Die gesetzliche Regelung des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sieht vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind,Artikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Der Arbeitgeber muss lange erkrankten Mitarbeitern ein BEM, ein betriebliches Eingliederungsmanagement, anbieten. Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsplatzerhalt seien das Ziel, so beschreibt es der Gesetzgeber. In der Praxis ebnen viele Chefs damit den Weg für eine krankheitsbedingte Kündigung. Grund genug für den Mitarbeiter, sich vorher anwaltlich beraten zu lassen?Artikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 18.10.2017 – 10 AZR 47/17. Fachanwalt Bredereck Einseitige Änderungen der Arbeitsbedingungen Wenn der Arbeitgeber einseitig die Arbeitsbedingungen des Arbeitnehmers, z. B. die Arbeitszeiten, ändern will, sorgt das in der Praxis immer wieder für Konflikte. Das gilt natürlich besonders dann,Artikel Lesen

Im Frühjahr nahm die Rehbein group gemeinsam mit dem Hannoveraner Kabarettisten Matthias Brodowy an der Marathonstaffel des HAJ Hannover Marathon zugunsten des Vereins „Selbsthilfe nierenkranker Kinder und Jugendlicher e.V.“ teil. Am gestrigen Nachmittag fand in den Räumlichkeiten der Rehbein group die feierliche Übergabe des Spendenschecks statt. Mit der Unterstützung zahlreicher Sponsoren, wie der AMEC GmbH, dem Planungsbüro Isernhagen, der UdoArtikel Lesen

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. In einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.2016 (Az. 1 ABR 14/14) geht es um die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus der Entscheidung ziehen? Fachanwalt Bredereck: Mit seinem Beschluss hat das BAG ein wenig Aufsehen erregt.Artikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unbedingt durchführen: Eine krankheitsbedingte Kündigung ist bei fehlendem betrieblichem Eingliederungsmanagement zwar nicht unwirksam, sofern es sich nicht um einen schwerbehinderten Mitarbeiter handelt. Trotzdem sollten Arbeitgeber nicht darauf verzichten, auch wenn es keinen Betriebsrat im Betrieb gibt. Auswirkungen auf Darlegungs- und Beweislast bei fehlendem betrieblichen Eingliederungsmanagement: FührtArtikel Lesen

Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck im Interview mit Volker Dineiger, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. In einem aktuellen Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 22.03.2016 (Az. 1 ABR 14/14) geht es um die Mitbestimmung des Betriebsrats im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus der Entscheidung ziehen? Fachanwalt Bredereck: Mit seinem Beschluss hat das BAG ein wenig Aufsehen erregt.Artikel Lesen