In der heutigen Arbeitswelt stehen Betriebe vor vielfältigen Herausforderungen, insbesondere wenn es um die (Re-)Integration langfristig erkrankter oder behinderter Mitarbeiter geht. Um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen, ist ein strukturiertes und effektives Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unerlässlich. Daher bietet die BSA-Akademie ab sofort zwei neue Lehrgänge in diesem Bereich an! BEM als Pflicht für Arbeitgeber Gemäß § 167 Abs. 2 SGBArtikel Lesen

Steffi Dach, Fachanwältin für Arbeitsrecht Der Arbeitgeber hat grundsätzlich ein neuerliches bEM durchzuführen, wenn der Arbeitnehmer innerhalb eines Jahres nach Abschluss eines bEM erneut länger als sechs Wochen durchgängig oder wiederholt arbeitsunfähig erkrankt war. (Leitsatz des Gerichtes) Urteil des Bundesarbeitsgerichtes vom 18.11.2021 – 2 AZR 138/21 Eine krankheitsbedingte Kündigung ist unwirksam, wenn es angemessene mildere Mittel zur Vermeidung oder VerringerungArtikel Lesen

Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Arbeitnehmer*innen, die mehr als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben keinen individuell durchsetzbaren Anspruch auf Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) gegen den Arbeitgeber. (Leitsatz der Verfasserin) BAG, Urteil vom 07.09.2021 – 9 AZR 571/20 Die gesetzliche Regelung des § 167 Abs. 2 Satz 1 SGB IX sieht vor, dass Arbeitgeber verpflichtet sind,Artikel Lesen