Zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft § 43b / 53c
Die Pflege von Menschen ist sehr aufwendig, deshalb ist eine fundierte Ausbildung wichtig In Corona-Zeiten: Ausbildung mit Abstand Zertifizierte Weiterbildung zur Betreuungskraft nach § 43b / 53c SGB XI (ehemals § 87b) Die Pflege von Menschen ist aufwendig, es bleibt im stressigen Berufsalltag von Fachkräften selten ausreichend Zeit für eine angemessene und ganzheitliche Betreuung. Hier kommen Betreuungskräfte nach § 43bArtikel Lesen