Logo Deutsches Kinderhilfswerk e.V. Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die einstimmige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, dass das Betreuungsgeld gegen das Grundgesetz verstößt. „Damit stoppt das Bundesverfassungsgericht ein Gesetz, das zentrale Zielstellungen einer chancengerechten Bildungs- und Sozialpolitik untergräbt. Die Bundesregierung sollte das Urteil dazu nutzen, die Stellschrauben der frühkindlichen Bildung in vielerlei Hinsicht neu zu justieren und in die Kita-Qualität zu investieren. JeArtikel Lesen