Beim Umgang mit (illegalen) Drogen ist Vorsicht geboten. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt so gut wie jede Art von Umgang oder Kontakt mit Drogen wie Marihuana, Haschisch, Koks, Heroin, LSD, Speed usw. unter Strafe. Hierzu zählen grundsätzlich unerlaubter Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr und Ausfuhr (Schmuggel), sonstige Veräußerung, Abgabe und jedes andere sich verschaffen. Für jede dieser Handlungen sieht § 29 BtMGArtikel Lesen

Bei Drogendelikten Rechtsanwalt einschalten Beim Umgang mit (illegalen) Drogen ist Vorsicht geboten. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) stellt so gut wie jede Art von Umgang oder Kontakt mit Drogen wie Marihuana, Haschisch, Koks, Heroin, LSD, Speed usw. unter Strafe. Hierzu zählen grundsätzlich unerlaubter Anbau, Herstellung, Handeltreiben, Einfuhr und Ausfuhr (Schmuggel), sonstige Veräußerung, Abgabe und jedes andere sich verschaffen. Für jede dieser HandlungenArtikel Lesen

Gut beraten von den Experten der ERGO Versicherungsgruppe Vanessa T. aus Dresden: Ich möchte während meines Urlaubs im Ausland ein paar Medikamente kaufen, weil sie dort billiger sind. Muss ich bei der Einreise nach Deutschland irgendetwas beachten? Birgit Dreyer, Reiseexpertin der ERV Europäische Reiseversicherung: Urlauber dürfen Medikamente nach Deutschland mitbringen – allerdings nur für den persönlichen Bedarf! Darunter versteht manArtikel Lesen