Die Intervention der Mitglieder des BVFI – Bundesverband für die Immobilienwirtschaft setzt sich durch Abstimmung zur Resolution Januar 2019 In elf von sechzehn Bundesländern gibt es seit Jahrzehnten die bewährte und gerechte Teilung der Maklerprovision zwischen dem Verkäufer und dem Käufer, meist 3 Prozent zzgl. MwSt. vom Verkäufer und 3 Prozent zzgl. MwSt. vom Käufer. Der Deutsche Bundestag stimmte mitArtikel Lesen