Betriebsrats-Beschlüsse in Zeiten von Corona
2020-03-27
RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, BELL & WINDIRSCH BRITSCHGI & KOLL ANWALTSBÜRO 1. Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig? Nach § 33 BetrVG besteht die Beschlussfähigkeit, wenn die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sind. In einem 9-köpfigen Gremium müssen also mindestens 5 Betriebsräte (inklusive eventueller Ersatzmitgliedern) anwesend sein. Wenn mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Amtsübung verhindert sind undArtikel Lesen