Der Weg vom Bett ins Homeoffice ist gesetzlich unfallversichert
Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht Ein Beschäftigter, der auf dem morgendlichen direkten Weg vom Bett an seinen Homeofficearbeitsplatz stürzt, ist durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. (Leitsatz der Verfasserin) BSG vom 08.12.2021- B 2 U 4/21 R – Pressemitteilung des BSG- Der Beschäftigte arbeitete im Homeoffice. Er befand sich auf dem Weg von seinem Schlafzimmer in dasArtikel Lesen