Berufliche Telefon- und Internetkosten absetzbar
2021-12-02
Steuerberater Roland Franz Essen – Wer sein Festnetz- oder Mobiltelefon dazu benutzt, um berufliche Telefongespräche zu führen und zu empfangen (Kunden- oder Lieferantengespräche, Organisation von Dienst- oder Geschäftsreisen, Bestellung von Arbeitsmitteln, Erkundung von Fortbildungsmaßnahmen, Einholung beruflicher Fachinformationen u.v.m.), kann die dadurch verursachten beruflichen Telekommunikationskosten in Form von Gebühren und laufenden Kosten als Werbungskosten gem. R 9.1 Abs. 5 Satz 1Artikel Lesen