Christopher Koll, Fachanwalt für Arbeitsrecht Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro 1. Die Zuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 109 BetrVG setzt nicht voraus, dass der Wirtschaftsausschuss über sein an den Unternehmer gerichtetes Auskunfts- oder Vorlageverlangen zuvor einen (ordnungsgemäßen) Beschluss gefasst hat. 2. § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet den Unternehmer, den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten desArtikel Lesen

Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht § 129 BetrVG – Sonderregelungen aus Anlass der Covid-19-Pandemie (1) Die Teilnahme an Sitzungen des Betriebsrats, Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats, der Jugend- und Auszubildendenvertretung, der Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung und der Konzern-Jugend und Auszubildendenvertretung sowie die Beschlussfassung können mittels Video- und Telefonkonferenz erfolgen, wenn sichergestellt ist, dass Dritte vom Inhalt der Sitzung keine Kenntnis nehmen können. Eine AufzeichnungArtikel Lesen

Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Bell & Windirsch, Britschgi & Koll 1. Eine unmittelbare Unterrichtung der Schwerbehindertenvertretung über die Bewerbung eines schwerbehinderten Menschen liegt nicht vor, wenn der Arbeitgeber der Schwerbehindertenvertretung nach Eingang der Bewerbung lediglich die Angaben und Unterlagen aller Bewerber*innen zugänglich macht. 2. Auch wenn schwerbehinderte Bewerber*innen die fachlichen Festlegungen im Anforderungsprofil einer Stelle nichtArtikel Lesen

RA Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht, BELL & WINDIRSCH BRITSCHGI & KOLL ANWALTSBÜRO 1. Wann ist der Betriebsrat beschlussfähig? Nach § 33 BetrVG besteht die Beschlussfähigkeit, wenn die Hälfte der Betriebsratsmitglieder anwesend sind. In einem 9-köpfigen Gremium müssen also mindestens 5 Betriebsräte (inklusive eventueller Ersatzmitgliedern) anwesend sein. Wenn mehr als die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Amtsübung verhindert sind undArtikel Lesen

Stefan Bell, Fachanwalt für Arbeitsrecht Verbreitet eine Arbeitnehmerin eine unzutreffende Behauptung, die geeignet ist, den Ruf eines Kollegen erheblich zu beeinträchtigen per WhatsApp an eine andere Kollegin, kann dies einen Grund darstellen, der den Arbeitgeber auch zur außerordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses berechtigt. LAG Baden-Württemberg, Urt. v. 14.03.2019, – 17 Sa 52/18 (Leitsatz vom Verfasser) Die Klägerin wurde von der BeklagtenArtikel Lesen

Regine Windirsch, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Fachanwältin für Sozialrecht Der Arbeitnehmer muss die Voraussetzungen für die geforderte Entgeltfortzahlung darlegen und beweisen. Er hat daher auch das Ende einer vorhergehenden Arbeitsunfähigkeit vor Eintritt der aktuellen Erkrankung nachzuweisen. Urteil des BAG vom 11.12.2019 – 5 AZR 505/18 Zitiert nach Presseerklärung Nr. 45/19 Leitsätze der Unterzeichnerin Die Arbeitnehmerin war wegen eines psychischen LeidensArtikel Lesen

Christopher Koll, Fachanwalt für Arbeitsrecht Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro 1. Eine Entschädigung wegen nicht rechtmäßiger Videoüberwachung am Arbeitsplatz nach § 823 Absatz 1 BGB kommt nur in Betracht, wenn sie zu einer schweren Persönlichkeitsrechtsverletzung geführt hat. Ob eine so schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, dass die Zahlung einer Geldentschädigung erforderlich ist, kann nur aufgrund der gesamten UmständeArtikel Lesen

Rechtsanwältin Stefani Dach Die ordnungsgemäße Aufgabe eines Schreibens bei der Post begründet keinen Beweis des ersten Anscheins für den Zugang des Schreibens bei dem Empfänger. Der Absender muss im Streitfall vielmehr beweisen, dass das Schreiben in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser unter gewöhnlichen Umständen von dem Schreiben Kenntnis nehmen konnte. LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 14.08.2019 – 17Artikel Lesen

Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D., Rechtsanwältin Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Ein Arbeitnehmer kann vom Arbeitgeber verlangen, dass dieser ihm in dem zu erteilenden qualifizierten Zeugnis für die geleistete Arbeit dankt und für die weitere berufliche und private Zukunft alles Gute und viel Erfolg wünscht, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer durch die VerweigerungArtikel Lesen