Einigungsstelle gemäß § 109 BetrVG – Auch ohne Beschluss des Wirtschaftsausschusses
Christopher Koll, Fachanwalt für Arbeitsrecht Bell & Windirsch, Britschgi & Koll Anwaltsbüro 1. Die Zuständigkeit einer Einigungsstelle nach § 109 BetrVG setzt nicht voraus, dass der Wirtschaftsausschuss über sein an den Unternehmer gerichtetes Auskunfts- oder Vorlageverlangen zuvor einen (ordnungsgemäßen) Beschluss gefasst hat. 2. § 106 Abs. 2 Satz 1 BetrVG verpflichtet den Unternehmer, den Wirtschaftsausschuss über die wirtschaftlichen Angelegenheiten desArtikel Lesen