ARAG Experten über Grenzen beim Spaß auf Balkon und Terrasse Des einen Freud, des anderen Leid – es gibt wenige Dinge, bei denen diese Differenzen deutlicher werden als beim Feiern, vor allem im Freien. Während die einen die Nacht zelebrieren, liegen in der Umgebung diverse Leute wach, weil sie durch den Krach kein Auge zu bekommen. Im besten Fall wirdArtikel Lesen

ARAG Experten über Nachstellungen, Ausspähungen und Telefonterror Seit 2007 ist Stalking eine Straftat. Mit der im Jahr 2017 in Kraft getretenen Reform des Paragrafen 238 Strafgesetzbuch (StGB) sind nun alle unerwünschten Nachstellungen strafbar, auch wenn sie nicht zu einer Veränderung der äußeren Lebensumstände geführt haben. Im Jahr 2018 wurden laut des Programms „Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes“ (ProPK)Artikel Lesen

ARAG Experten über Lärm in der Nachbarschaft Am Donnerstag ist Christi Himelfahrt – vielen besser bekannt als Vatertag. Die traditionelle Vatertagstour endet bei gutem Wetter nicht selten in einer feucht fröhlichen Grillparty; nicht immer zur Freude der Nachbarn. Aber auch über lautes Staubsaugergedröhne oder exzessive Schlagzeugsoli ist bei dünnen Wänden in der Wohnung mancher Nachbar nicht entzückt. ARAG Experten erläutern,Artikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Mietrecht Wenn Mieter in ihrer Wohnung Lärm, z.B. von Nachbarn, ausgesetzt sind, reagieren sie oftmals gereizt und überhastet. Allerdings lässt sich durch ein überlegtes Vorgehen gegen den Störer und parallel gegen den Vermieter bzw. die Hausverwaltung deutlich mehr erreichen, als durch wilde Beschimpfungen. Wer gegen Ruhestörungen vorgehenArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Ruhestörungen bzw. Lärm gehören zu den häufigsten Störungen, denen Mieter ausgesetzt sind, und wohl auch zu den anstrengendsten. Das sollte aber nicht dazu führen, dass Mieter die Nerven verlieren und dann falsch darauf reagieren. Es gibt einige wichtige Punkte, die unbedingt beachtet werden sollten. 1. Ansprüche ausmachenArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Mieter müssen mit ehrverletzenden Äußerungen über den Vermieter extrem vorsichtig sein. Andernfalls riskieren Sie den Bestand des Mietverhältnisses. Das gilt erst recht, wenn dem Vermieter Straftaten vorgeworfen werden. Fall: Eine Mieterin hatte gegenüber anderen Mietern behauptet, der Vermieter habe sie sexuell belästigt. Außerdem sei der Vermieter „geldgierig“Artikel Lesen