– Sozialpartnermodell steht den meisten Arbeitgebern offen – Arbeitgeberhaftung entfällt Der aktuelle Entwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz ist in den Kernpunkten wie erwartet ausgefallen. Demnach kommen die Beitragszusage und das Opting-Out und es sind Änderungen beim steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen und Zuschüsse für Geringverdiener geplant. Ausdrückliches Ziel der Reform ist die stärkere Verbreitung der bAV bei kleinen und mittleren Unternehmen sowie beiArtikel Lesen

Experten diskutierten über die Lage der Altersvorsorge beim 27. Heubeck Kolloquium in Köln Ein Jahr vor der Bundestagswahl werden erste Konturen der geplanten Rentenreform sichtbar. Kernstücke sind Verbesserungen beim steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Rahmen der betrieblichen Altersversorgung und Zuschüsse für Geringverdiener sowie das neue „Sozialpartnermodell Betriebsrente“. Über die Details herrscht zwar noch keine Klarheit, dennoch kristallisieren sich bereits einige Eckpunkte heraus.Artikel Lesen