R+V-Infocenter: Fahren üben auf Verkehrsübungsplätzen erlaubt Wiesbaden, 25. April 2024. Wer ohne Führerschein eine Spritztour im Auto unternimmt, macht sich strafbar. Das gilt auch, wenn Jugendliche mit Erwachsenen Autofahren üben – ob auf der Straße oder auf einem Supermarktparkplatz. Das Infocenter der R+V Versicherung rät, auf Verkehrsübungsplätzen oder privatem Gelände zu üben. Gang einlegen, Kupplung kommen lassen, Gas geben: VieleArtikel Lesen

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Equal Pay: Gleiches Entgelt für gleiche Arbeit +++ Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass Frauen und Männer bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit das gleiche Gehalt verdienen müssen. Ein besseres Verhandlungsgeschickt beispielsweise darf kein Grund für einen Gehaltsunterschied sein. In einem konkreten Fall verdiente eine Frau monatlich 1.000 Euro weniger als ein männlicher Kollege,Artikel Lesen

ARAG Experten über das Motorradfahren mit Kindern Motorradfahren ist eine Leidenschaft. Und die will man natürlich am liebsten teilen. Zunächst mit dem Partner, später auch mit dem eigenen Sprössling. Grundsätzlich gibt es nichts, was dagegenspricht. Auch der Gesetzgeber schreibt kein Mindestalter für Kinder als Beifahrer auf dem Zweirad vor. Dennoch gibt es einige Vorschriften und Dinge, die beachtet werden müssen,Artikel Lesen

ARAG Experten über das Phänomen immer jüngerer Autofahrer Ob sinnvoll oder nicht – Autofahrer werden immer jünger. Die einen dürfen sich mit 17 hinter das Lenkrad setzen, wenn sie einen entsprechenden Beifahrer haben. Die anderen machen schon mit 16 Jahren in einem motorisierten Dreirad die Straßen unsicher. Dies ist zwar auf 20 Pferdestärken (PS) gedrosselt, schafft aber trotzdem etwa 100Artikel Lesen