Warum Arbeitgeber in der Kündigung keine Begründung angeben sollten
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Fachanwalt Bredereck Keine Verpflichtung zur Begründung von Kündigungen: Arbeitgeber müssen in ihrem Kündigungsscheiben keine Begründung für die Kündigung mit angeben. In wenigen Ausnahmefällen kann es sein, dass im Arbeits- oder Tarifvertrag etwas anderes vereinbart ist. Abgesehen davon besteht aber keine Begründungpflicht. Begründung nicht ratsam: Arbeitgebern ist auch grundsätzlich davonArtikel Lesen