Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss für das Kind bei anonymer Samenspende
Kinder, die durch eine anonyme Samenspende nach den Vorschriften des Samenspenderregistergesetzes gezeugt wurden, haben keinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuss. Das gilt, wenn es keinen rechtlichen Vater gibt. Die Frau war mittels einer ärztlich assistierten künstlichen Befruchtung in einem Kinderwunschzentrum Mutter geworden. Der Samen stammte aus einer dänischen Samenbank. Als das Kind rund ein Jahr alt war, beantragte die Mutter Leistungen nachArtikel Lesen