Kanzlei HSK informierte bei ihrer „Strategie-Runde für Arbeitgeber“ „Strategie-Runde für Arbeitgeber“ bei HSK Kanzlei für Arbeits- und Wirtschaftsrecht. (Bildquelle: Friends Media Group) In der Strategie-Runde für Arbeitgeber und Personalverantwortliche im Januar in der Augsburger Kanzlei HSK ging es um die diversen Fallstricke befristeter Arbeitsverträge. Und um ein Thema, das durch die Koalitionsverhandlungen der Bundesregierung an Brisanz gewinnt: Die SPD willArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fachanwalt Bredereck Ein befristeter Arbeitsvertrag ist, wie der Name schon vermuten lässt, von vornherein nur auf eine bestimmte Zeit geschlossen. Kann der Vertrag auch schon vor Ablauf dieser Zeit vom Arbeitgeber gekündigt werden? Ordentliche Kündigung: Die ordentliche Kündigung eines befristeten Arbeitsvertrages ist für beideArtikel Lesen

Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, mit Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Maximilian Renger: Auf unserem YouTube-Kanal hat zuletzt ein Zuschauer gefragt, ob ein befristeter Arbeitsvertrag eigentlich gekündigt werden kann. Wie sieht es denn nun aus? Fachanwalt Bredereck: Bei einem befristeten Arbeitsvertrag handelt es sich um einen Zeitvertrag, der automatisch am in dem Vertrag festgelegtenArtikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 25. Juni 2014, Aktenzeichen: 7 AZR 847/12. Ausgangslage: Der Arbeitgeber darf gemäß § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) Arbeitsverträge auch ohne Sachgrund befristeten. Die Befristung darf maximal für zwei Jahre erfolgen. Bis zu dieser Gesamtdauer ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung einesArtikel Lesen