FBDi verweist auf neue UN-Nummern im ADR 2025
Sichere und regelkonforme Beförderung von Batterien und anderen Gefahrengütern Gerit Buda, Leiter Arbeitskreis Transport beim FBDi e.V., Quelle: FBDi Berlin, November 2024 – Lithiumbatterien gelten aufgrund ihrer Gefahrguteigenschaften als besondere Herausforderungen beim Transport sowie bei der Lagerung und Entsorgung. Darauf abzielend werden im ADR 2025, Gefahrguttabelle A für den Straßentransport von Lithium-Batterien, neue UN-Nummern für batteriebetriebene Fahrzeuge und die Natrium-Ionen-BatterieArtikel Lesen