Neue Möglichkeiten bei der Genehmigung und Ausführung von Baumaßnahmen bei Wohnhäusern Bayerisches Staatsministerium Finanzen und Heimat – Dienstsitz Nürnberg Die neue Bauordnung für Bayern (BayBO) bringt die Voraussetzungen bei der Digitalisierung von den Genehmigungsverfahren mit, insbesondere in Bezug auf die Einreichung von Anträgen zur Beschleunigung und Vereinfachung von Bauvorhaben. Die Neufassung der BayBO bietet sowohl die Beschleunigung als auch eineArtikel Lesen