Mehr Rechte für Bauherren, die sich in der Praxis noch bewähren müssen Immobilien-Ratgeber von Thomas Trepnau Das neue Bauvertragsrecht regelt unter anderem, dass Bauunternehmer künftig verpflichtet sind, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt (§ 650 j BGB). Mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge müssen künftig verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertig gestellt seinArtikel Lesen

Das Original von Beuth für eine solide Vergabepraxis komplett aktualisiert (ddp direct) Berlin, 18.Juli 2012. Wer erhält den Zuschlag zum Bauauftrag? Geht es in Deutschland um die Bauvergabe, ist die VOB das einschlägige Grundlagen- und Nachschlagewerk. Der Klassiker ist der Maßstab für gute Bauverträge und solide bauvertragliche Abmachungen. Denn entscheidend im fairen Wettbewerb ist das passende Angebot, basierend auf transparenten,Artikel Lesen