Verbraucher ab 01. Januar beim Bauvertrag besser geschützt
Mehr Rechte für Bauherren, die sich in der Praxis noch bewähren müssen Immobilien-Ratgeber von Thomas Trepnau Das neue Bauvertragsrecht regelt unter anderem, dass Bauunternehmer künftig verpflichtet sind, Verbrauchern vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung zur Verfügung zu stellen, die bestimmten Mindestanforderungen genügt (§ 650 j BGB). Mit Verbrauchern geschlossene Bauverträge müssen künftig verbindliche Angaben dazu enthalten, wann der Bau fertig gestellt seinArtikel Lesen