PU-Schaumdosen wieder frei verkäuflich
Selbstbedienungsverbot für PU-Schaumdosen gefallen PU-Schaum darf wieder frei verkauft werden. (Bildquelle: www.pu-schaum.center) Mit dem Inkrafttreten der Chemikalien-Verbotsverordnung am 26. Januar 2017 ist das Selbstbedienungsverbot für den Verkauf von PU-Schaumdosen aufgehoben. MDI-haltige Produkte fallen nicht länger unter die Regelung der Verordnung, sofern sie den Gefahrenhinweis H351 tragen. Für den Handel heißt das, dass Bauschaumdosen wieder frei zugänglich im Verkaufsregal stehen dürfen.Artikel Lesen