Baumkontrolle aktuell: Schutzfrist gilt seit 01. März
Als Baumbesitzer hat man immer viel zu tun – z. B. bei Ernte, Schnittmaßnahmen oder Bekämpfung von Schädlingen. Darüber hinaus muss die Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden. Wer also einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Bei allen Maßnahmen muss allerdings immer die aktuelle Schutzfrist beachtet werden. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BundesnaturschutzgesetzArtikel Lesen