Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Schadensersatz wegen unterlassener Baumkontrolle +++ Die Stadt Frankfurt am Main haftet für die Totalbeschädigung eines Fiat 500 durch einen herabfallenden Ast. Die Stadt hat es pflichtwidrig unterlassen, die Krone einer auf dem Bürgersteig stehenden Robinie zu kontrollieren, obwohl diese bereits sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen aufwies. Der Baum hätte ausnahmsweise mehr als nur einmal pro Jahr kontrolliertArtikel Lesen

Als Baumbesitzer hat man immer viel zu tun – z. B. bei Ernte, Schnittmaßnahmen oder Bekämpfung von Schädlingen. Darüber hinaus muss die Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden. Wer also einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Bei allen Maßnahmen muss allerdings immer die aktuelle Schutzfrist beachtet werden. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BundesnaturschutzgesetzArtikel Lesen

Wirtschaftlich, ökologisch und verkehrssicher Bäume und Bepflanzungen am Straßenrand oder auf Mittelstreifen übernehmen verschiedenste verkehrstechnische, bauliche und landschaftsökologische Aufgaben. Straßenbegleitgrün fungiert als Blend- und Windschutz, schafft Pufferzonen zwischen Fahrbahn und Umfeld, dient der Böschungssicherung, mindert Lärm und nimmt CO² auf. Dabei sollten die Pflanzungen jedoch ökologisch und vor allem verkehrssicher umgesetzt werden. Das in der Forum Verlag Herkert GmbH erschieneneArtikel Lesen

Wer einen Baum besitzt muss dafür Sorge tragen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Die Rechtsprechung empfiehlt zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen. Dabei soll im belaubten und unbelaubten Zustand vom Boden aus geprüft werden, ob z. B. Äste abgestorben sind, ob Wind- oder Schneebruch Teile der Baumkrone abgebrochen hat oder ob sich Anzeichen für Schädlings- oder Pilzbefall zeigen. MitArtikel Lesen

Grünflächen, egal ob in öffentlicher oder privater Hand, benötigen das ganze Jahr Pflege. Diese Pflegemaßnahmen unterliegen dabei bestimmten rechtlichen Vorschriften und müssen gegebenenfalls dokumentiert werden. So müssen z. B. Sträucher zur richtigen Zeit fachgerecht geschnitten, Rasenflächen regelmäßig gemäht und die Verkehrssicherheit des Baumbestands ordnungsgemäß kontrolliert werden. Dabei ist es wichtig zu wissen, welche Arbeiten wann am besten ausgeführt werden undArtikel Lesen

Das 1×1 der Baumkontrolle Wer einen Baum besitzt hat im Sommer und Herbst viel zu tun, egal ob es um das Schneiden, die Ernte oder Schädlingsbefall geht. Dabei muss immer die noch aktuelle Schutzfrist gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 Bundesnaturschutzgesetz beachtet werden. Sie endet jedes Jahr am 30. September und verbietet bis dahin Baumbesitzern Bäume, HeckenArtikel Lesen

Wer einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass dieser die Sicherheit von Nachbarn, Spaziergängern oder auf öffentlichen Flächen nicht gefährdet. Deswegen ist jeder Baumbesitzer – egal ob Privatmann, Hausverwaltung oder Kommune zur Baumschau verpflichtet. Empfohlen ist dabei jeden Baum einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand zu inspizieren. Einen durch Blitzeinschlag zerteilten Baumstamm, abgebrochene Äste oder ganze Baumkronen anArtikel Lesen