Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Schadensersatz wegen unterlassener Baumkontrolle +++ Die Stadt Frankfurt am Main haftet für die Totalbeschädigung eines Fiat 500 durch einen herabfallenden Ast. Die Stadt hat es pflichtwidrig unterlassen, die Krone einer auf dem Bürgersteig stehenden Robinie zu kontrollieren, obwohl diese bereits sichtbare Vitalitätsbeeinträchtigungen aufwies. Der Baum hätte ausnahmsweise mehr als nur einmal pro Jahr kontrolliertArtikel Lesen

Als Baumbesitzer hat man immer viel zu tun – z. B. bei Ernte, Schnittmaßnahmen oder Bekämpfung von Schädlingen. Darüber hinaus muss die Verkehrssicherungspflicht erfüllt werden. Wer also einen Baum besitzt, muss dafür sorgen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Bei allen Maßnahmen muss allerdings immer die aktuelle Schutzfrist beachtet werden. Gemäß § 39 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 BundesnaturschutzgesetzArtikel Lesen

Wirtschaftlich, ökologisch und verkehrssicher Bäume und Bepflanzungen am Straßenrand oder auf Mittelstreifen übernehmen verschiedenste verkehrstechnische, bauliche und landschaftsökologische Aufgaben. Straßenbegleitgrün fungiert als Blend- und Windschutz, schafft Pufferzonen zwischen Fahrbahn und Umfeld, dient der Böschungssicherung, mindert Lärm und nimmt CO² auf. Dabei sollten die Pflanzungen jedoch ökologisch und vor allem verkehrssicher umgesetzt werden. Das in der Forum Verlag Herkert GmbH erschieneneArtikel Lesen

Wer einen Baum besitzt muss dafür Sorge tragen, dass niemand dadurch zu Schaden kommt. Die Rechtsprechung empfiehlt zweimal im Jahr eine Baumkontrolle durchzuführen. Dabei soll im belaubten und unbelaubten Zustand vom Boden aus geprüft werden, ob z. B. Äste abgestorben sind, ob Wind- oder Schneebruch Teile der Baumkrone abgebrochen hat oder ob sich Anzeichen für Schädlings- oder Pilzbefall zeigen. MitArtikel Lesen