R+V-Infocenter: Hobby-Handwerker müssen unter Umständen für Verletzungen oder Schäden aufkommen Wiesbaden, 15. März 2018. Wenn die Fassade einen neuen Anstrich braucht oder Dachziegel ausgetauscht werden müssen, sparen sich viele erfahrene Heimwerker den Gerüstbauer und legen selbst Hand an. Doch Vorsicht: Lösen sich beispielsweise während eines Sturms Stangen oder Bodenbretter, muss der Hobby-Handwerker unter Umständen für Verletzungen oder Schäden aufkommen, warntArtikel Lesen