Diese Änderungen gelten für den Gebäudebestand Am 01.11.2020 tritt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit erheblichen Änderungen, die auch die Anforderungen an Bestandsgebäude betreffen, in Kraft! Wird ein Gebäude erweitert oder ausgebaut, muss nicht mehr zwischen Erweiterungen mit und ohne Wärmeerzeuger unterschieden werden. Reine Öl- und Kohleheizungen werden ab 2026 verboten. Die Neufassung der DIN V 18599 „Energetische Bewertung von Gebäuden“ giltArtikel Lesen