ARAG Recht schnell…
Urteile auf einen Blick +++ Schule ist kein Arbeitsplatz +++ Die Schule ist kein Arbeitsplatz im Sinne der Allgemeinen Reiserücktrittsversicherungsbedingungen. Die unerwartete Zusage für ein Auslands-Schuljahr und eine damit zusammenhängende Stornierung von Flügen unterfällt laut ARAG deswegen nicht als „Arbeitsplatzwechsel“ dem Versicherungsschutz (AG München, Az.: 273 C 2376/17). +++ Nur Sofortüberweisung ist unzulässig +++ Eine Sofortüberweisung als einzige kostenlose ZahlungsmöglichkeitArtikel Lesen