Mit einem Privatverkauf seines gebauchten und vielleicht mängelhaften Fahrzeuges geht man unkalkulierbare Risiken ein, denn bei wesentlichen Mängeln hat der Käufer sogar das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten und kann seinen Kaufpreis zurückverlangen. Oder sollten die Bremsen zum Beispiel versagen und einen Unfall verursachen, so könnte der Verkäufer zur Rechenschaft gezogen werden, wenn die defekten Bremsen nicht im Kaufvertrag genannt wurden.Artikel Lesen