Kündigung wegen Äußerungen in einer Chatgruppe
2023-12-24
Sigrid Britschgi, Rechtsanwältin, Fachanwältin für Arbeitsrecht Die Erwartung eines/r Beschäftigten, dass Äußerungen innerhalb einer Chatgruppe eines Messenger-Dienstes vertraulich behandelt werden, ist nur dann berechtigt, wenn die Mitglieder der Chatgruppe den besonderen persönlichkeitsrechtlichen Schutz einer Sphäre vertraulicher Kommunikation in Anspruch nehmen können. Das wiederum ist abhängig von dem Inhalt der ausgetauschten Nachrichten sowie der Größe und personellen Zusammensetzung der Chatgruppe. SindArtikel Lesen