Ingrid Heinlein, Vors. Richterin a. LAG a.D. Der unwirksam kündigende Arbeitgeber gerät auch dann in Annahmeverzug, wenn sein Angebot, den Arbeitnehmer während des Kündigungsschutzprozesses weiter zu beschäftigen, nicht ernsthaft ist. (Orientierungssätze der Verfasserin) BAG, Urteil vom 29.03.2023 – 5 AZR 255/22; Leitsatz der Verfasserin Die Beklagte erklärte gegenüber dem Kläger, der bei ihr als „Chief Technology Officer“ beschäftigt war, eineArtikel Lesen