Die Einreise nach Österreich unterliegt Schranken (Bildquelle: @pexels.com) 1. Rechtsgrundlage Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) hat zur Verhinderung der Ausbreitung des SARS-CoV-2 die Verordnung des Bundesministers für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2 (nunmehr BGBl. II 263/2020 idF 336/2020; im Folgenden kurz die „Einreiseverordnung“) erlassenArtikel Lesen