R+V-Infocenter: Folgebescheinigung rechtzeitig besorgen Wiesbaden, 11. Februar 2022. Sind Beschäftigte länger als sechs Wochen krank, haben sie Anspruch auf Krankengeld. Doch dazu müssen sie die Arbeitsunfähigkeit lückenlos nachweisen können. Fehlt dieser Nachweis, riskieren sie hohe finanzielle Einbußen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Jeder dritte Deutsche hat große Angst davor, schwer zu erkranken. Das zeigt die R+V-Langzeitstudie „Die Ängste derArtikel Lesen

ARAG Experten geben einen Überblick über Einreiseverbote für Deutsche Die Deutschen reisen gerne und viel: Laut Statista haben wir 70,1 Millionen Urlaubsreisen in 2018 unternommen und dafür rund 71,2 Milliarden Euro ausgegeben. Und auch 2020 könnte es wieder losgehen: Ostereiersuche in den Dünen von Maspalomas auf Gran Canaria oder in einer rustikalen Skihütte in den Dolomiten – wenn da nichtArtikel Lesen

Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen. Ausgangslage: Das Bundesarbeitsgericht lässt Kündigungen im Zusammenhang mit Erkrankungen des Arbeitnehmers nur bei Vorliegen eng definierter Voraussetzungen zu. In Betracht kommen Kündigungen bei lang andauernden Erkrankungen und bei häufigen Kurzerkrankungen. Regelmäßig handelt es sich hierbei um ordentliche Kündigungen. Doch was wenn der Tarifvertrag oder der Arbeitsvertrag ordentliche Kündigungen ausschließen?Artikel Lesen