Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Auslieferungsbelege erforderlich +++ Zwar erfreut sich das Einwurf-Einschreiben als günstige Zustellungsart großer Beliebtheit, aber einen gerichtsfesten Zugangsnachweis hat man laut Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg nur mit dem Auslieferungsbeleg der Post. Das LAG ließ laut ARAG Experten den Einlieferungsbeleg mit Sendestatus als Zugangsnachweis nicht zu (Az.: 15 Sa 20/23). Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelleArtikel Lesen