Mit Urteil vom 13. Februar 2020 hat der Bundesgerichtshof (Az. IX ZR 90/19) ein von PASCHEN Rechtsanwälte erstrittenes Urteil des LG Berlin (Az. 5 S 22/18) bestätigt. Danach steht dem Rechtsschutzversicherer infolge der von ihm verauslagten Kosten ein eigener Anspruch auf Auskunft gegen den Anwalt seines Versicherungsnehmers zu. Die von PASCHEN in dem Verfahren vertretene Rechtsschutzversicherung hatte von den RechtsanwältenArtikel Lesen