ARAG Experten geben Tipps bei Streitigkeiten mit der Werkstatt Ärger mit der Werkstatt droht, wenn durchgeführte Reparaturen nicht den gewünschten Erfolg zeitigen oder ganz einfach mangelhaft ausgeführt wurden. Dabei kommt es immer wieder zu Streitigkeiten zwischen Auftraggeber und Werkstatt. ARAG Experten kennen die Rechtslage und wissen, worauf es bei einer Auseinandersetzung mit der Werkstatt ankommt. Beseitigung des Mangels Ist eineArtikel Lesen

Warum der Dozenten-Job für Fachleute mit Berufserfahrung interessant sein kann Dozentin vor Klasse (Bildquelle: ©click_and_photo – stock.adobe.com) „Gut verdientes Geld und Spaß macht es auch!“, sagt Isabella Meier über ihren Nebenjob als Dozentin. Wer als nebenberuflicher Dozent arbeiten will, braucht vor allem Eines: Fachkenntnis und Erfahrung in seinem Bereich. Alles andere lässt sich organisieren oder lernen. Meier: „Natürlich war esArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Die Abgrenzung zwischen echten Selbstständigen und Scheinselbstständigen, also Arbeitnehmern, fällt in der Praxis oftmals sehr schwer, da sie von einer ganzen Reihe unterschiedlicher Kriterien abhängt. Wie kann man in der Praxis vorgehen, um eine fehlerhafte Einordnung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu vermeiden? Regelmäßige Überprüfung des betroffenen Vertrages Zunächst sollteArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das GesamtbildArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Abgrenzungskatalog: Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das GesamtbildArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Abgrenzungskatalog Der nachfolgende Abgrenzungskatalog soll einen Überblick über die wichtigsten Abgrenzungsmerkmale zwischen selbstständigen Mitarbeitern und tatsächlichen Arbeitnehmern bieten. Dabei muss stets die typologische Betrachtungsweise des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt werden. Das Gericht hält die Aufstellung abstrakter, für alle möglichen Arbeitsverhältnisse geltender Kriterien für unmöglich. Als Konsequenz sieht es das GesamtbildArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Vertragsfreiheit: Ausgangsbasis der rechtlichen Betrachtung im Zusammenhang mit der Einordnung eines Vertragsverhältnisses ist regelmäßig die grundrechtlich geschützte Vertragsfreiheit. Diese darf aber nicht missverstanden werden. Sie bezieht sich zunächst einmal auf die Freiheit der Vertragsparteien, beliebige wechselseitige Rechte und Pflichten begründen zu können. Sie können den tatsächlichen Inhalt ihresArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Mögliche Scheinselbstständigkeit des Auftragnehmers Wenn bei einem Auftragnehmer Anzeichen dafür bestehen, dass dieser eigentlich als Arbeitnehmer beschäftigt wird, wird dieser häufig auf Feststellung eines Arbeitsverhältnisses klagen. Eine andere mögliche Situation kann zudem bestehen, wenn der Auftraggeber plant das Beschäftigungsverhältnis zu beenden und der Mitarbeiter dann eine Klage aufArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Problem der Scheinselbstständigkeit – tatsächliche Durchführung des Vertragsverhältnisses maßgeblich: Das Problem im Hinblick auf Scheinselbstständigkeit besteht in der Praxis oftmals darin, dass zwar Verträge mit „freien Mitarbeitern“ abgeschlossen wurden, tatsächlich die Mitarbeiter aber deutlich stärker eingegliedert werden, als in den Verträgen vorgesehen. Der Vertragsinhalt und die Vertragsbezeichnung inArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Arbeitsrecht Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit: Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport undArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Arbeitsrecht Hohes Risiko von Scheinselbstständigkeit Aus einer Studie von Ernst & Young geht hervor, dass in Deutschland 28 Prozent der extern Beschäftigten in die Hochrisikogruppe der Scheinselbstständigkeit/verdeckten Arbeitnehmerüberlassung fallen. Die Zahl dürfte in solchen Bereichen, in denen die Anfälligkeit für Scheinselbstständigkeit naturgemäß besonders hoch ist (z. B. Transport undArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Freier Mitarbeiter gründet GmbH: Eine beliebte Lösung in der Praxis, um Scheinselbstständigkeit zu vermeiden, ist die Gründung einer GmbH durch den Auftragnehmer. Indem die GmbH anstelle des freien Mitarbeiters für den Auftraggeber tätig wird, soll das Problem der Scheinselbstständigkeit vermieden werden. GmbH schützt nicht immer vor Scheinselbstständigkeit: Mit einerArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Wenn Auftraggeber freie Mitarbeiter beschäftigen, hat dies den Vorzug, dass für diese grundsätzlich kein Kündigungsschutz greift. Das gilt allerdings nicht uneingeschränkt: Vertrag enthält Kündigungsfristen In den Verträgen finden sich in der Regel Kündigungsfristen, ansonsten ergeben sie sich aus dem Gesetz. Dieser Kündigungsschutz greift aber eben nur im Hinblick aufArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Maßgeblich ist Eingliederung in Unternehmen Bei der Prüfung von Scheinselbstständigkeit kommt es maßgeblich darauf an, wie stark der Arbeitnehmer in das Unternehmen des Auftraggebers eingegliedert ist. Auftraggeber denken daher häufig, dass sie dieses Problem dadurch lösen können, dass sie dem freien Mitarbeiter erlauben, seine Tätigkeiten zu Hause auszuüben. DasArtikel Lesen

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen. Manche Tätigkeiten nur im Arbeitsverhältnis zu erledigen: Gewisse Tätigkeiten sind von der Natur der Sache her schon so angelegt, dass sie nicht von einem echten selbstständigen Mitarbeiter ausgeführt werden können. Dazu zählt etwa Arbeit am Fließband, bei der der Mitarbeiter konstant Teil A in Teil B steckt. Dabei bestehtArtikel Lesen