ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Entgelt für Sofortüberweisung oder PayPal rechtens +++ Unternehmen dürfen von ihren Kunden ein Entgelt für die Zahlung mittels Sofortüberweisung oder PayPal erheben. Das Entgelt muss sich dann auf die mit der Nutzung dieser Zahlungsmittel verbundenen Sonderleistungen beziehen. Es darf nicht für die Nutzung einer Lastschrift, Überweisung oder Zahlungskarte im Sinne von Paragraf 270a BürgerlichesArtikel Lesen