Dieselskandal EA189 – Verjährung verhindern
Rechte nach dem Stichtag 09/2015 geltend machen! Der Skandal weitet sich weiter aus!!! Lassen Sie Ihre Ansprüche kostenlos prüfen: https://www.diesel-auto-opfer.de/ Das Landgericht Stuttgart (AZ: 23 O 265/18) hat vor kurzem entschieden, dass auch dann die Voraussetzungen einer Schädigung vorliegen, auch wenn der Hersteller vor Abschluss eines Kaufvertrages eine Mitteilung veröffentlichte. Hierdurch kann nicht angenommen werden, dass diese Mitteilung jedem KäuferArtikel Lesen