Medienhaus Lensing siegt vor Gericht gegen die Stadt Dortmund
2019-11-29
Landgericht Dortmund bestätigt Rechtsauffassung des Verlags – Internetangebot der Stadt Dortmund verstößt gegen Artikel 5 des Grundgesetzes – Urteil hat Signalwirkung für alle Kommunen Hamburg, den 29.11.2019 Das Anfang November gefällte Urteil des Landgerichts Dortmund (AZ 3 O 262/17) hat bundesweite Signalwirkung: „Das Gericht bestätigte in seiner Urteilsbegründung, dass die Stadt Dortmund mit ihrem Internetauftritt gegen Artikel 5 des GrundgesetzesArtikel Lesen