Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen, zum Beschluss des Bundesgerichtshofs, BGH, Beschluss vom 05. August 2010 – VII ZR 46/09 – juris. 30 Jahre Gewährleistung, wenn Architekten bei der Abnahme der Bauüberwachungsleistungen arglistig verschweigen, dass sie die vertraglich übernommenen Kontrollaufgaben nicht wahrgenommen haben. Ausgangslage: Mängel bei Bauwerken zeigen sich häufig erst nach Ablauf der Verjährungsfristen. GeschädigteArtikel Lesen