Lehrkräfte haben ein hohes Steuersparpotenzial (Bildquelle: Pixel-Shot/stock.adobe.com) Für Lehrkräfte lohnt es sich besonders, eine Steuererklärung abzugeben. Mehrmals wöchentlich Fahrten zur Schule, Fortbildungen, Klassenfahrten, Unterrichtsmaterialien, Fachliteratur und die digitale Ausstattung, der Lehrberuf generiert sehr viele Werbungskosten, die ein großes Steuersparpotenzial bergen. Bisher konnten Lehrkräfte ein häusliches Arbeitszimmer absetzen. Doch das hat sich in der Steuererklärung für das Jahr 2023 grundlegend geändert.Artikel Lesen

(Bildquelle: contrastwerkstatt/stock.adobe.com) Arbeitnehmende können vieles rund um ihre Berufstätigkeit von der Steuer absetzen. Das Finanzamt berücksichtigt zwar bei jedem Angestellten eine Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro automatisch pro Jahr, aber häufig kann diese durch einzelne größere Steuerposten, wie tägliches Homeoffice, einen Arbeitsweg von mehr als 20 Kilometern, eine teure Fortbildung oder einen beruflich veranlassten Umzug überschritten werden. Wer seineArtikel Lesen

E-Commerce-Report zeigt, welche Produkte die deutschen Verbraucher besonders gerne online einkaufen. Boom im Bereich Wohnen und Interior: Vor allem junge Berufstätige shoppen vorzugsweise online Karlsruhe, 30. November 2023_ Home Sweet Home: Der neueste Branchenreport der E-Commerce-Experten von solute belegt eine hohe Online-Kaufkraft der Wohn- und Lifestyle-Branche, die sich allein im Jahr 2022 auf 50,5 Milliarden Euro beliefen. Als möglicher NebeneffektArtikel Lesen

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer mit interessanten Urteilen aus der Arbeitswelt Informationsaustausch über Arbeitnehmer kann Persönlichkeitsrechte verletzen Um das Persönlichkeitsrecht von Arbeitnehmern zu schützen, ist es einem ehemaligen Arbeitgeber nicht ohne Weiteres erlaubt, Informationen über frühere Angestellte an deren neuen Arbeitgeber zu übermitteln. Dennoch weisen die ARAG Experten darauf hin, dass ein Arbeitnehmer dies hinnehmen muss, wenn die Relevanz der InformationenArtikel Lesen

ARAG Experten geben Tipps für die Steuererklärung Die Corona-Maßnahmen haben nicht nur das Leben und Arbeiten beeinflusst, sondern für Arbeitnehmer und Beamte auch die Anrechenbarkeit von Werbungskosten in der Steuererklärung verändert. So sind für die anstehende Einkommensteuererklärung 2021 einige Besonderheiten zu beachten. Dazu gehört zum Beispiel die Arbeit im Home-Office. Die ARAG Experten geben einen Überblick, wann und wie einArtikel Lesen

Viele Arbeitnehmer können erstmals ihr Arbeitszimmer absetzen (Bildquelle: pikselstock/stock.adobe.com) Die meisten Angestellten hatten in der Vergangenheit keine Möglichkeit, ihr Arbeitszimmer oder angefallene Ausgaben für das Homeoffice abzusetzen. Die Regeln waren streng und nur auf bestimmte Berufsgruppen beschränkt. Im Jahr 2020 hat sich das geändert. Corona hat nicht nur die beruflichen Gewohnheiten verändert, sondern auch die steuerrechtlichen Möglichkeiten. Zum Schutz derArtikel Lesen

R+V-Infocenter: Keine Unterlagen in die Altpapiertonne Wiesbaden, 10. März 2021. Homeoffice statt Büro: Arbeitnehmer müssen auch zuhause dafür sorgen, dass vertrauliche Daten nicht in falsche Hände geraten. So ist es beispielsweise unzulässig, Unterlagen einfach in die heimische Altpapiertonne zu werfen, warnt das Infocenter der R+V Versicherung. Private USB-Sticks sind tabu Personenbezogene Daten müssen auch im Homeoffice besonders geschützt werden. DiesArtikel Lesen

Steuerberater Roland Franz Essen – Steuerfragen rund um das häusliche Arbeitszimmer haben derzeit Konjunktur, weil die Pandemie viele Arbeitnehmer und auch Selbstständige, dazu zwingt, von zu Hause aus zu arbeiten. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass sich ein aktuelles Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg (AZArtikel Lesen

Vorübergehend lassen sich Arbeitszimmer leichter absetzen (Bildquelle: JenkoAtaman /stock.adobe.com) Viele Arbeitnehmer gehen derzeit aufgrund der Corona-Epidemie ihrer beruflichen Tätigkeit von zu Hause aus nach. Steht vorübergehend kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, können Arbeitnehmer in Folge ihre Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer steuerlich geltend machen, obwohl sie das unter normalen Umständen nicht könnten. Das ist aufgrund der behördlichen Anweisungen zur SchließungArtikel Lesen