Umrechnung des Urlaubsanspruchs bei Verkürzung der Wochenarbeitszeit. Ein Beitrag von Maike Koll, Fachanwältin Arbeitsrecht, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf Maike Koll, Fachanwältin Arbeitsrecht, Anwaltsbüro Bell & Windirsch, Düsseldorf Wechselt ein Arbeitnehmer von einer Vollzeit- in eine Teilzeittätigkeit mit weniger Wochentagen, bleibt ihm der bereits erdiente Urlaubsanspruch aus der Vollzeitbeschäftigung – sofern er noch nicht erfüllt wurde – in vollem UmfangArtikel Lesen

Kommt bald der „Sex-Stunden-Arbeitstag“? Von Ansgar Lange +++ Es hört sich an wie eine Utopie oder ein schönes Sommermärchen. Wer möchte nicht zwei Stunden weniger pro Tag arbeiten, dafür aber vollen Lohnausgleich bekommen? Bei der Stadtverwaltung in Göteborg soll aus dem Traum nun Wirklichkeit werden. Einige Firmen in Schweden und Norwegen praktizieren dieses Modell bereits, wie Spiegel Online http://www.spiegel.de berichtet.Artikel Lesen