Arbeitszeitbetrug bei vorzeitigem Verlassen des Arbeitsplatzes?
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fachanwalt Bredereck Es widerspricht nicht immer dem Willen des Arbeitgebers, wenn Arbeitnehmer sich vorzeitig, also früher als eigentlich im Arbeitsvertrag vereinbart, von ihrem Arbeitsplatz entfernen. Gerade im Hochsommer, wenn die Temperaturen stark ansteigen, schickt so mancher Chef seine Mitarbeiter vorzeitig in den Feierabend. NachteiligeArtikel Lesen