ARAG Experten informieren über Trinkgelder In der Weihnachtszeit haben Restaurants in der Regel Hochkonjunktur und die Trinkgeldkassen sind gut gefüllt. Zumindest, wenn die Qualität von Speisen und Service stimmt. Wer in der Gastronomie arbeitet, für den ist Trinkgeld eine wichtige zusätzliche, oft sehr lukrative, Einnahmequelle. Doch darf man den „Tipp“ behalten? Hat der Chef ein Wörtchen mitzureden? Muss man denArtikel Lesen

Steuerberater Roland Franz Essen – Eine Erweiterung des Komplexes des Ehegattenarbeitsverhältnisses mit ähnlichen Voraussetzungen ist das Thema Arbeitsverträge zwischen Angehörigen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, hat bereits darauf hingewiesen, dass bei Ehegattenarbeitsverhältnissen Verträge zwischen Angehörigen steuerlich nur anerkannt werden, wenn sie dem sogenannten Fremdvergleich standhalten. Das heißt,Artikel Lesen

ARAG Experte Tobias Klingelhöfer über Neuerungen in Arbeitsverträgen Sie kommt zwar als langweilige Zahl daher, bringt aber für Arbeitnehmer viele Vorteile mit sich: Die EU-Richtlinie 2019/1152 bestimmt, dass Arbeitsverträge seit August mehr Informationen enthalten müssen, um Arbeitsbedingungen transparenter und vorhersehbarer zu machen. Wie Arbeitsverträge künftig aussehen müssen, welche Vorteile das erweiterte Nachweisgesetz für Arbeitnehmer hat und was für bestehende ArbeitsverträgeArtikel Lesen

Neue Regelungen für Arbeitsverträge ab 1. August 2022 – für Anwälte ein wichtiger Beratungsanlass Deubner Verlag Zum 1. August 2022 treten weitreichende Änderungen im Nachweisgesetz in Kraft, die bei der Ausgestaltung von Arbeitsverträgen zu beachten sind. Besonders gravierend ist die Regelung, wonach ein Verstoß gegen das Nachweisgesetz als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 2.000 EUR für jeden VerstoßArtikel Lesen

(Bildquelle: https://unsplash.com/photos/HJckKnwCXxQ) Für neue Arbeitsverträge sind ab dem 01. August 2022 noch mehr Anforderungen zu berücksichtigen. Das erhöht den Aufwand für Neuverträge, kann aber auch bei Altverträgen zusätzliche Arbeit verursachen. Grund ist die Umsetzung der EU-Richtlinie (2019/1152) über transparente und vorhersehbare Arbeitsbedingungen, die bis zum 01. August 2022 in nationales Recht umgesetzt sein muss. Die Bundesregierung hat dazu im MärzArtikel Lesen