ARAG Recht schnell…
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick +++ Aufklärung über undichtes Rohr erforderlich +++ Weiß der Verkäufer eines Hauses von einem Riss im Kanalrohr und damit verbundenen höheren (Ab-)Wasserkosten, muss er dies dem Käufer zwingend mitteilen. Sonst mache er sich schadensersatz-pflichtig. Dies entschied laut ARAG Experten das Landgericht Köln (Az.: 7 O 26/21). wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil desArtikel Lesen