Für die Fahrten zu den anderen Arbeitsstätten sind (höhere) Reisekosten absetzbar Bettina M. Rau-Franz Essen, 27.08.2012*****Der Bundesfinanzhof hat mit drei Entscheidungen seine Rechtsprechung zur regelmäßigen Arbeitsstätte bei mehreren Tätigkeitsstätten des Arbeitnehmers grundsätzlich geändert. Dipl.-Finw. Bettina M. Rau-Franz, Steuerberaterin und Partnerin in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Essen, weist darauf hin, dass demnach ein Arbeitnehmer nicht mehrArtikel Lesen