Arbeitsrecht: Anwalt in Stuttgart informiert zum Homeoffice
Anwalt für Arbeitsrecht in Stuttgart: Corona Schutzverordnung sieht Plicht zum Homeoffice vor Welche exakten Vorschriften müssen Arbeitgeber beachten? STUTTGART. Die Corona-Pandemie wirkt sich weiterhin massiv auf das Wirtschafts- und Arbeitsleben aus. Im Arbeitsrecht gibt es mit der Pflicht zum Homeoffice eine besonders weitreichende Veränderung: Vorübergehend verpflichtet eine Rechtsverordnung Arbeitgeber, ihren Angestellten die Option zur Heimarbeit anzubieten. Die entsprechende Corona SchutzverordnungArtikel Lesen