TÜV Rheinland: 2021 entfällt der Unterlassungszwang bei Berufskrankheiten
Zur Anerkennung einer Berufskrankheit muss die Arbeit nicht mehr aufgegeben werden / Bedeutung der Prävention in der Arbeitsmedizin / Weitere Informationen www.tuv.com/arbeitsmedizin Köln, 16. Dezember 2020. Die Berufskrankheiten-Verordnung mit ihrer Berufskrankheiten-Liste bestimmt in Deutschland, was als Berufskrankheit anerkannt ist. Jeder Krankheit wird dort eine eigene Nummer beziehungsweise Ziffer zugeordnet. Bei neun Berufskrankheiten-Ziffern ist eine Anerkennung bisher nur möglich, wenn dieArtikel Lesen